REISEBEDINGUNGEN

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen

werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns

zustande. Sie erhalten in angemessener Zeit nach der Anmeldung

eine Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem

Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung

für den Gast und für den Reiseveranstalter dann verbindlich, wenn der

Gast nicht innerhalb von 5 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit

Gebrauch macht.
 

2. Bezahlung

Der Reisepreis wird fällig 4 Wochen vor Reisebeginn nach Erhalt der

Rechnung, sofern in der Bestätigung keine Anzahlung gefordert wird.
 

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die

Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie die hierauf

bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden,

die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern,

bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des

Reiseveranstalters.
 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss

notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder

Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der

gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen

oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise

erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch

nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag

zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise

in der veränderten Form zumutbar ist. Macht der Kunde von seinem

Rücktrittsrecht Gebrauch, so bleiben evtl. Ansprüche auf Minderung

und Wandlung unberührt.
 

5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit von der Reise durch schriftliche Erklärung zurücktreten.

Maßgebend ist der Posteingang beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt behalten 

wir uns den Anspruch einer angemessenen Vergütung vor. Bis zum Reisebeginn

kann der Kunde sich bei der  Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen.  

Bei Flugreisen und Fährpassagen fallen die Stornokosten oder bei einigen Airlines der volle Preis des Tickets an. 

Sollte Ersatz Teilnehmer gefunden werden ist die Gebühr der Namensänderung vom Stornierenden zu tragen.

Folgende Rücktritt Gebühren fallen an:

Flugreisen und Busreisen mit Fährpassagen

bis 50 Tage vor Reisantritt 20 % des Reisepreises

ab dem 49. – 30. Tag vor Reiseantritt 25 %  des Reisepreises

ab dem 29. – 15. Tag vor Reiseantritt 35 %   des Reisepreises

ab dem 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 50 %.   des Reisepreises

6-2 Tage vor Reiseantritt 80 % zuzüglich der darüber  hinausgehenden 

Stornierungskosten der Leistungsträger. 

1 Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.

Busreisen   

49 - 28 Tage vor Reisantritt 10 % des Reisepreises. 

27-15  Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises. 

14 -7  Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.

6 - 2 Tage vor Reiseantritt 80 % zuzüglich der darüber  hinausgehenden Stornierungskosten der Leistungsträger.

1 Tag vor Reiseantritt 100 %.

>  Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung  <

 

 

6. Absage durch den Veranstalter

Alle Reisen werden ab einer Mindestbeteiligung von 15 Personen

durchgeführt. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Reise innerhalb 15 Tagen abgesagt werden

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns

für: 1.) Die gewissenhafte Reisevorbereitung. 2.) Die sorgfältige

Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. 3.) Die Richtigkeit

der Leistungsbeschreibung. 4.) Die ordnungsgemäße Erbringung

der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung

der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen

Ziellandes oder -ortes.
 

8. Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den 3-fachen Reisepreis

beschränkt. 1.) Soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob

fahrlässig herbeigeführt wird. 2.) Soweit der Reiseveranstalter für

einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines

Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung der

Firma ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher

Vorschriften, die auf die von einem anderen Leistungsträger zu

erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls

ausgeschlossen oder beschränkt ist.
 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat

der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener

Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu

machen. Nach einem Jahr tritt die Verjährung ein.