REISEBEDINGUNGEN
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Sie erhalten in angemessener Zeit nach der Anmeldung
eine Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem
Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung
für den Gast und für den Reiseveranstalter dann verbindlich, wenn der
Gast nicht innerhalb von 5 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit
Gebrauch macht.
2. Bezahlung
Der Reisepreis wird fällig 4 Wochen vor Reisebeginn nach Erhalt der
Rechnung, sofern in der Bestätigung keine Anzahlung gefordert wird.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie die hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern,
bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des
Reiseveranstalters.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen
oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch
nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag
zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise
in der veränderten Form zumutbar ist. Macht der Kunde von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch, so bleiben evtl. Ansprüche auf Minderung
und Wandlung unberührt.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit von der Reise durch schriftliche Erklärung zurücktreten.
Maßgebend ist der Posteingang beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt behalten
wir uns den Anspruch einer angemessenen Vergütung vor. Bis zum Reisebeginn
kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen.
Bei Flugreisen und Fährpassagen fallen die Stornokosten oder bei einigen Airlines der volle Preis des Tickets an.
Sollte Ersatz Teilnehmer gefunden werden ist die Gebühr der Namensänderung vom Stornierenden zu tragen.
Folgende Rücktritt Gebühren fallen an:
Flugreisen und Busreisen mit Fährpassagen
bis 50 Tage vor Reisantritt 20 % des Reisepreises
ab dem 49. – 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
ab dem 29. – 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
ab dem 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 50 %. des Reisepreises
6-2 Tage vor Reiseantritt 80 % zuzüglich der darüber hinausgehenden
Stornierungskosten der Leistungsträger.
1 Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
Busreisen
49 - 28 Tage vor Reisantritt 10 % des Reisepreises.
27-15 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises.
14 -7 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
6 - 2 Tage vor Reiseantritt 80 % zuzüglich der darüber hinausgehenden Stornierungskosten der Leistungsträger.
1 Tag vor Reiseantritt 100 %.
> Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung <
6. Absage durch den Veranstalter
Alle Reisen werden ab einer Mindestbeteiligung von 15 Personen
durchgeführt. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Reise innerhalb 15 Tagen abgesagt werden
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für: 1.) Die gewissenhafte Reisevorbereitung. 2.) Die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. 3.) Die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung. 4.) Die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung
der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen
Ziellandes oder -ortes.
8. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den 3-fachen Reisepreis
beschränkt. 1.) Soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wird. 2.) Soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung der
Firma ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem anderen Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach einem Jahr tritt die Verjährung ein.